Mit 1. September 2023 tritt die Verordnung zur verpflichtenden Herkunftsangabe von Speisen, die Fleisch, Milch und Eier enthalten, in Kraft. Für viele Gemeinschaftsküchen wie z.B. in Kindergärten, Schulen, Pflegeinrichtungen oder Betriebskantinen stellt sich damit die Frage nach einer möglichst einfachen Umsetzung dieser neuen gesetzlichen Verpflichtung.
Mit der Veranstaltung "Herkunftskennzeichnung: Was nun?" ermöglichte die Landwirtschaftskammer Kärnten einen regen Austausch an Informationen über die gesetzlichen Anforderungen und unbürokratische Umsetzung durch die Initaitive GUT ZU WISSEN sowie Beispielen aus der Praxis: "Tu gutes und sprich darüber, war der Grund warum wir uns für die Teilnhame an dem Herkunftskennzeichnungssystem GUT ZU WISSEN schon vor zwei Jahren entschieden haben. Wir setzen schon viele Jahre auf regionale Lebensmittel und bei den Eltern kommt es sehr gut an, dass sie wissen, woher das Essen für ihre Kinder kommt" berichtet Claudia Untermoser MBA, Geschäftsführerin Kindernest GmbH. Regionale Lebensmittel einzukaufen und stets frisch für Gäste ob Klein oder Groß zu kochen lebt die Familie Kulterer seit vielen Jahren: "Für uns ist die Teilnahme an GUT ZU WISSEN ein Jackpot! Wir kaufen seit 47 Jahren regional ein und mit GUT ZU WISSEN informieren wir einfach und transparent über die Herkunft. Zudem sind wir jetzt auch kontrolliert und zertifiziert und das schafft auch zusätzliches Vertrauen bei unseren Kund:innen!" betont Adi Kulterer, Geschäftsführer Feine Küche Kulterer.



















