„Wir brauchen eine transparente Herkunftskennzeichnung als Voraussetzung dafür, dass Konsumentinnen und Konsumenten bewusst nach regionalen Lebensmitteln greifen können. Nur das gibt den qualitätsvollen und nach höchsten Standards produzierten Produkten der europäischen Bäuerinnen und Bauern in Zeiten international offener Märkte als Ergebnis von Handelsabkommen echte Marktchancen“, erklärte LK Österreich-Präsident Josef Moosbrugger vor Medienvertretern im Rahmen der „Grünen Woche 2020“ in Berlin.
Herkunft: Klarheit für Umsetzung nötig
Mit 1. April des Jahres tritt in der EU die sogenannte Primärzutatenverordnung in Kraft. Sie regelt die Herkunftskennzeichnung bei verarbeiteten Lebensmitteln. Konkret muss die Herkunft der Primärzutat, also jene Zutat, die über 50% des Lebensmittels ausmacht, angeführt werden, wenn der auf der Packung angegebene Herkunftsort oder das Ursprungsland eines Lebensmittels nicht identisch mit der Herkunft der Primärzutat ist. „Wir verlangen nicht nur eine korrekte Umsetzung, sondern wir fordern auch dringend den von der Europäischen Kommission bereits für November 2019 angekündigten Leitfaden über die konkrete Durchführung der Verordnung. Dieser fehlt nach wie vor. Die Betriebe, die davon betroffen sind, brauchen rasch Klarheit“, stellte Moosbrugger fest.
Derzeit gibt es in den sieben EU-Ländern Frankreich, Italien, Spanien, Portugal, Griechenland, Litauen und Finnland eine jeweils von der EU genehmigte Herkunftskennzeichnung für Milch in Milchprodukten und in Frankreich und Finnland auch eine für Fleisch in Fleischerzeugnissen. Diese sieben Länder haben nun an die EU appelliert, die Regelungen zu verlängern. „Bei der Lebensmittelherkunft sollten Klarheit und Transparenz im gesamten Binnenmarkt gelten. Daher wäre es zu überlegen, aus den derzeit sieben Einzelregelungen eine gesamteuropäische Regelung zu machen. Auf diese Weise könnten sich sowohl die Erzeuger als auch die Verbraucher Grenzen-übergreifend auf gleiche Regeln verlassen“, schlug Moosbrugger vor.