Mit 1. September 2023 tritt die Verordnung zur verpflichtenden Herkunftsangabe von Speisen, die Fleisch, Milch und Eier enthalten, in Kraft.
Für viele Gemeinschaftsküchen wie z.B. in Kindergärten, Schulen, Pflegeinrichtungen und Betriebskantinen stellt sich damit die Frage nach einer möglichst einfachen Umsetzung dieser neuen gesetzlichen Verpflichtung.
Die Landwirtschaftskammer Kärnten informierte im Rahmen der Veranstaltung „Herkunftskennzeichnung: Was nun?“ über die gesetzlichen Anforderungen und stellte eine Lösung vor: GUT ZU WISSEN, das unbürokratische Herkunftskennzeichnungssystem für die Gemeinschaftsverpflegung, das bereits von zahlreichen Küchen österreichweit umgesetzt wird.