Für Gemeinschaftsküchen
Gut zu Wissen
Für Gemeinschaftsküchen
Herkunft sichtbar machen. Einfach umsetzen. GUT ZU WISSEN begleitet Gemeinschaftsküchen bei der Herkunftsangabe – von der Beratung bis zum Zertifikat. Was und wo Sie einkaufen, entscheiden weiterhin Sie.
Seit 2016 erprobt · Jährlich unabhängig kontrolliert · Zertifikat der LK Österreich
Die Verordnung
Was die Pflicht für Ihre Küche heißt
Seit 1. September 2023 müssen Ihre Tischgäste erfahren, woher Fleisch, Milch und Eier stammen.
Wen es betrifft
Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung mit konstantem Personenkreis und längerfristigem Auftrag – etwa Betriebskantinen, Schulen, Kindergärten, Mensen, Spitäler und Pflegeeinrichtungen. Ausgenommen sind unter anderem Feldküchen und Katastropheneinsätze.
Was anzugeben ist
Die Herkunft von Fleisch, Milch und Milchprodukten sowie Eiern und Eiprodukten. Bei gemischter Herkunft wird der Anteil in Prozent angegeben.
Wie es anzugeben ist
Für jede Speise oder für einen Zeitraum, bezogen auf Ihren Einkauf.
Rechtsgrundlage: Verordnung zur Herkunftsangabe in der Gemeinschaftsverpflegung, in Kraft seit 1. September 2023.
Betrifft das meine Küche?Ihr Nutzen
Warum mit GUT ZU WISSEN?
Selbst umsetzen geht. Mit GUT ZU WISSEN haben Sie kostenlose Beratung, den Info-Generator und jedes Jahr einen geprüften Nachweis – und Ihr Betrieb steht auf der Teilnehmerseite.
Anforderungen erfüllt – jährlich geprüftDas GUT ZU WISSEN-Zertifikat der Landwirtschaftskammer Österreich erfüllt die Anforderungen der Verordnung.
Wenig AufwandSie tragen die Herkunft im Info-Generator ein, Ihr Plakat entsteht daraus.
Klare AntwortenIhr Team weiß Bescheid, wenn Tischgäste, Eltern oder Angehörige nach der Herkunft fragen.
Ihre Freiheit bleibt erhalten
Sie entscheiden. GUT ZU WISSEN macht transparent.
So läuft es ab
In vier Schritten zum Zertifikat.
1
Anmelden, Termin vereinbaren
Sie melden sich mit dem Formular an. Umgehend erhalten Sie eine Nachricht für einen Beratungstermin in Ihrem Betrieb.
2
Beraten lassen, Kontrollstelle wählen
Ihre Beraterin oder Ihr Berater begleitet Sie durch die Umsetzung – bis zur Erstkontrolle. Sie wählen eine unabhängige Kontrollstelle.
3
Erfassen, aushängen
Sie tragen die Herkunft im Info-Generator ein, erstellen daraus Ihr Plakat und hängen es gut sichtbar im Gästebereich aus.
4
Kontrolle, Zertifikat
Sie vereinbaren einen Termin mit Ihrer Kontrollstelle. Nach positivem Ergebnis erhalten Sie das GUT ZU WISSEN-Zertifikat der Landwirtschaftskammer Österreich.
Und danach
Einmal im Jahr eine Kontrolle.
Unabhängig geprüft
Kontrolle und Kosten
Grundlage ist die Richtlinie der AMA-Marketing für transparente Herkunft in der Gemeinschaftsverpflegung – nicht das AMA-Gütesiegel.
1× im Jahr
prüft eine unabhängige Kontrollstelle, ob Ihre Angaben stimmen
Ihre Wahl
Sie wählen die Kontrollstelle selbst
Zertifikat
stellt die LK Österreich aus
Was Sie bereithalten
Lieferscheine und Rechnungen, aus denen die Herkunft hervorgeht.
Wichtig: Die Postleitzahl des Lieferanten allein reicht als Nachweis nicht.
Kosten
Was kostet es?
Die Konditionen des Förderprojekts für Gastronomie und Hotellerie gelten nicht automatisch für Gemeinschaftsküchen.
Aus der Praxis
So setzen es andere um
1.280
Standorte machen mit¹
94,5 Mio.
Essensportionen im Jahr mit Herkunftsangabe¹
78 %
der Menschen in Österreich halten die Kennzeichnung nach GUT ZU WISSEN für sinnvoll²
¹ Standorte inkl. Betriebszentralen, alle Bereiche (auch Gastronomie), Zählung der Initiative. ² Quelle: Demox Research, Online-Befragung (CAWI) vom 4. bis 7. August 2026, n = 1.000, online erreichbare Bevölkerung in Österreich ab 16 Jahren.
Kindergarten
Stadtgemeinde Wolfsberg, Kärnten
Fünf Kindergärten mit eigener Küche, rund 77.000 Mittagessen im Jahr.
Spital · seit 2021
Elisabethinen-Krankenhaus Klagenfurt
Rund 110.000 Essen im Jahr, gemeinsam mit dem Caterer Markas.
Kantine
Landespolizeidirektion Kärnten
Zwei Küchen, rund 75.000 Mahlzeiten im Jahr.
Häufige Fragen
Was Küchenleitungen uns oft fragen.
Ihr Caterer führt auch ein Restaurant? Für die freiwillige Kennzeichnung dort: „Für Gastronomie“.
Müssen wir bei GUT ZU WISSEN mitmachen?
Nein. Die Herkunftsangabe können Sie auch selbst umsetzen. GUT ZU WISSEN begleitet Sie dabei – mit kostenloser Beratung, dem Info-Generator und einem jährlich geprüften Zertifikat.
Müssen wir in Österreich einkaufen?
Nein. Angegeben wird die tatsächliche Herkunft. Österreich ist eine mögliche Herkunft, keine Voraussetzung.
Was, wenn ein Lieferant keine Herkunft angibt?
Fragen Sie zuerst nach – manche Großhändler liefern die Herkunft ihrer Produkte schon mit. Lässt sie sich nicht klären, ist die Angabe „Herkunft unbekannt“ möglich.
Caterer oder mehrere Standorte – wer bekommt das Zertifikat?
Das klären wir im Erstgespräch.
Beratung
Reden wir über Ihre Küche.
Zuerst reden, dann entscheiden: Ihre Beraterin oder Ihr Berater kommt kostenlos und unverbindlich in Ihren Betrieb.
Jetzt teilnehmenLieber per E-Mail? tidlgutzuwissen@lk-oe.at